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Um an politischen Wahlen teilnehmen zu können, müssen Sie in die Wählerlisten eingetragen sein. Die Registrierung erfolgt automatisch für junge Menschen im Alter von 18 Jahren (unter bestimmten Bedingungen) sowie für Personen, die ab 2019 die französische Staatsangehörigkeit erhalten. Wenn Sie sich in einer anderen Situation befinden (Umzug, Wiederherstellung des Wahlrechts, EU-Bürger mit Wohnsitz in Frankreich ...), müssen Sie sich registrieren lassen.

 

WIE IST IHRE SITUATION  ?

Je nach Ihrer persönlichen Situation können die zu ergreifenden Schritte variieren:  PERSONIFIZIEREN  deine Situation.

 

WAHLKARTEN: WAS IM FEHLERFALL ZU TUN IST

Was tun, wenn der Familienstand auf Ihrer Wahlkarte einen Fehler enthält? 

Der Personenstand, der auf Ihrer Wahlkarte erscheint, ist jetzt derjenige, der im vom INSEE verwalteten Nationalen Verzeichnis zur Identifizierung natürlicher Personen (RNIPP) anhand der übermittelten Informationen eingetragen ist  von den Gemeinden bzw  durch den sozialen Bereich.  Die Rolle des RNIPP besteht darin, den offiziellen Personenstand der Wähler zu überprüfen.  Es können jedoch Fehler vorhanden sein und Sie können deren Korrektur verlangen.

Der Antrag auf Berichtigung Ihres Personenstands beim RNIPP ist je nach Ihrer Situation unterschiedlich. Wenn Sie im französischen Mutterland geboren wurden,  die Berichtigung Ihres Familienstands beim INSEE beantragen  im Einklang.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, die folgende Dokumentation zu konsultieren:  WAHLVERZEICHNIS .  Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Dienste des Rathauses.

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